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Historisches Neujahrsblatt 1994/1995 (Neue Folge 49. und 50. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1994/1995 (Neue Folge 49. und 50. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1994/1995
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1995
Bandzählung:
Neue Folge 49. und 50. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 85. und 86. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1w10xz
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1994%3A85

Artikel

Titel:
Die Gotthardexpedition von 1847 als Teil der Kriegsführung des Sonderbundes
Urheber*in:
Stadler-Planzer, Hans
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405831

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1994/1995 (Neue Folge 49. und 50. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Die Bruderschaft vom Hl. Jakobus dem Ältern zu Altdorf/Uri 1573-1993
  • "Die jämmerliche Kiste eines Bahnhofes" : ein kleiner Abriss über die Wunsch- und Standorte der Bahnhöfe Altdorf und Flüelen
  • Die Wallfahrtskapelle "zu den sieben Schmerzen Mariae" im Getschwiler und der Maler des Altarbildes, Dionys Calvaert
  • Eine Steiger/Niderhofen-Wappenscheibe aus Uri
  • Die Gotthardexpedition von 1847 als Teil der Kriegsführung des Sonderbundes
  • Theorie und Praxis sekulativer Geschichtsschreibung : einige Bemerkungen zu Anselm Zurfluhs Publikation : "Uri, Modell einer traditionellen Welt?"

Volltext

2 
Rousseau, JeanJacques: 
Contrat social 
ouprincipes 
dudroit 
politique, 
1762. 
Da eine 
pragmatische Entwicklung 
der 
Verfassungsinstitutionen 
der 
Schweiznicht 
möglichwar, 
tratenimmer 
mehr dieunterschiedlichen 
geistigen 
undideologischenPrinzipienimMeinungskampf 
indenVordergrund, 
auf 
welcheeinenkurzenBlickzuwerfensichlohnt, 
umdienun 
folgendenpolitischenBewegungenbesser zuverstehen. 
DiekonservativenStändeberiefensichauf 
dashistorischgewachsene 
Recht, welches 
aus 
der 
Eidgenossenschaft 
einen föderalistischen Bund 
von gleichberechtigten 
Staaten entstehen 
liess, 
welche sich 
vertraglich 
zusammengeschlossen 
hatten. Das 
vertragliche 
Element 
war 
entscheidend. 
DieBindungruhteinder freienEntscheidungjedeseinzelnenStandes. 
EineMajorisierungdurchdieanderenwar 
diesemStaatsverständnis 
wesensfremd. 
DieVerfassungverstandsichals Bundesvertrag, 
welcher 
- 
folgerichtig-nur 
durcheineneinstimmigenEntscheid abgeändert 
werden 
konnte. 
Völligundenkbarwar, 
dasseineMehrheit 
vonBundesstaaten 
indieinnerenAngelegenheiteneinesanderenhineinredete. 
Diedem 
liberalen 
Gedankengut Verpflichtetenhingegen, 
welchedieFreiheit des 
einzelnen 
gegenüber 
gewachsenenStrukturenundständischenAnsprüchen 
als 
Quelle 
des 
politischen 
Willens 
postulierten, zur 
Übersteigung 
des 
Individualismus undder 
Anarchiejedocheines gemeinschaftsbildenden 
Prinzipes 
bedurften, 
eigneten 
sich immer mehr die Idee des 
Nationalstaates 
an. 
Das durch Geschichte und Schicksal 
zur 
Gemeinschaft 
gewachseneVolkwar 
der 
Ursprungdes 
Rechts. 
SeinMehrheitswillewar 
Gesetzunddurftedurchgesetzt 
werden, 
gegenMinderheitenundeinzelne, 
notfalls 
auchmit 
Gewalt. Die 
geistesgeschichtlichenWurzeln 
dieser 
Ansichten reichen in 
die 
Aufklärung 
zurück, in die Lehren 
von 
Jean 
JacquesRousseauetwaundseiner 
einflussreichenTheorievonder 
Volkssouveränität, 
mächtige 
Wirksamkeit erhielten sie in der französischen 
Revolution, 
als deren Tochter die Helvetische 
Republik 
(1798-1803) 
unauslöschbareSpureninder 
Schweizhinterlassenhatte. 
So 
ist es verständlich, 
wennbei 
den damals waltendenwirtschaftlichen, 
sozialenundgeistesgeschichtlichenGegensätzen 
der Verweis aufs 
Recht nicht mehr 
verfangenkonnte. 
Dennsofort rief einsolcher Fingerzeig 
dieebensowirksameFragenachder 
Rechtlichkeit hervor. 
Nach der 
missglücktenRevision 
des 
Bundesvertrages 
imJahre 
1833 
kann eine zunehmende 
Radikalisierung 
und 
Konfessionalisierung 
der 
schweizerischenPolitikbeobachtet 
werden. Die 
tagespolitischenFragen 
erfassennunmehr 
undmehr dieVolksmassen. 
Bedeutungsvoller 
Höhepunkt 
war 
die1841 
erfolgteAufhebungder 
Aargauer 
Klöster. Inden 
folgendenJahrenbewegteeinmächtigesRingendieTagsatzung, 
obdieKlöster 
rekonstituiert werden müssen oder nicht. Eine Mehrheit 
gab 
sich 
schliesslichdamit zufrieden, 
dass 
einTeil der Klöster wieder 
hergestellt 
wurde. 
DiegrossenMännerklöster 
jedoch, 
z.B. 
Muri 
undWettingen, 
blie- 94
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

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Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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