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Historisches Neujahrsblatt 2002/2003 (Neue Folge 57. und 58. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 2002/2003 (Neue Folge 57. und 58. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 2002/2003
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
2003
Bandzählung:
Neue Folge 57. und 58. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 93. und 94. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1150cp
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A2002%3A93

Artikel

Titel:
Anmerkungen
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 2002/2003 (Neue Folge 57. und 58. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Schächental in den Schriften Ebels
  • Von Täterinnen und Opfern : Kindsmordprozesse in Uri im 19. Jahrhundert
  • Gegenstände mit mündlicher Überlieferung : aus dem "Doktorhaus" im Altdorfer Vogelsang
  • Der Vorname Gustav in Uri
  • Die "Einbeschlossene Allmend" von Altdorf : Ursprung und Entwicklung : ein Beitrag über die alten Flurgenossenschaften in der Innerschweiz
  • Anhang
  • Anmerkungen
  • Autorin und Autoren

Volltext

Anmerkungen 
Weber 
Alfred, DierechtlicheStellungder 
KorporationUri 
imKanton, 
Diss, 
iur., 
Bern 
1952. 
(Für 
die 
Analyse 
der 
Rechtsnatur der 
grossen 
Korporation 
Uri immer 
noch 
grundlegendeArbeit.) 
Kläui Paul, 
BildungundAuflösung 
der Grundherrschaft 
imLandeUri, 
in: 
HistorischesNeujahrsblatt 
Uri 
NF12/13 
(1957/58), 40-59; 
Kaufmann 
Georg, 
Hinteralp 
und 
Gwüest: 
Siedlungsgeschichte 
der 
Göscheneralp, 
Altdorf 
1998. 
Stadler-Planzer Hans, 
GeschichtedesLandesUri, 
Schattdorf 
1993, besonders 
S. 
216; 
Ders., 
Spiringen, 
Geschichte 
der 
Pfarrei, 
Spirmgen 
1991; Ders., 
Attinghausen, 
Attinghausen 
2000; Ders., 
Grosse 
Bedeutung 
für die 
Siedlungsentwicklung: die 
KorporationUri, 
in: Urner 
Wochenblatt 
2001, Nr. 36. 
Zur 
OberallmeindkorporationSchwyzv. 
a.: ReichlinMartin, 
DieschwyzerischeOberallmeindbiszumAusgangdes 
15. 
Jh., Diss, 
iur., 
Freiburg 
i. Ue. 
1908; 
Steiner 
Kathy, Zur 
Arealaufteilung 
zwischen der Oberallmeind 
Schwyz 
und 
den 
neugebildeten 
Genossamen 
um1880, 
Semesterarbeit 
ETHZürich, 
1999. Eine umfassende 
Darstellung 
der 
Geschichte 
der Oberallmeind 
Schwyz 
ist 
noch ausstehend. 
SieheauchdasArchivder OAKinSchwyz (Brüöl 
2). 
Diesist 
zumBeispiel 
der Fall für 
dieAlpenHohneckin 
Seedorf 
undSeewli 
inAttinghausen. 
BeideAlpenwurden1624 
vomLandrat 
zuStafelalpenerklärt, 
währendsiebis anhin 
besondereOchsenalpenbzw. 
möglicherweiseHeukuhweiden 
waren. (LandbuchUri 
1823, Artikel 
361. Gemeindear- 
chivAltdorf, A18/2.) 
Landbuch1823, Artikel 352-363; Allmendbuchder Korporation 
Uri, 
1916, Artikel 
103-111. 
Landbuch1823, Artikel 
335 
(mit 
Nachtragvon1833). 
Artikel 
«Genossenschaft» 
im 
Historischen 
Lexikon der 
Schweiz 
(HLS), 
vonHansStadler. 
Bader 
Karl Siegfried, 
Studien 
zur 
Rechtsgeschichte 
des 
mittelalterlichenDorfes, 3Bände, 
1957-1973. 
AlsBeispiel seienhier nochangeführt: 
Ursern, 
Haslital. 
Gasser 
Helmi, DieKunstdenkmäler 
desKantonsUri, 
Band 
1,1: 
Altdorf, 
Bern 
2001, 
besonders 
S. 
27-51; 
Artikel 
«Altdorf» 
mit weiterer Literatur imFlistorischen Lexikon der 
Schweiz 
(HLS), 
vonHansStadler. 
Gasser 
(wieAnm. 
11), 
S. 
50. 
DasLandbuch1823, 
Artikel 
349definiert 
dieHeimkuhweiden 
folgendermassen: «DiesämmtlicheAllmendist 
indrei 
Abtheilungen eingetheilt, 
als nämlich 
Heukuhweid, 
Alprecht 
undGeissweid. 
DieAllmendimBoden, undwasmit 
Heukühenbenutzt undnicht 
gesentnet 
wird, 
ist 
Heukuhweid. 
Wo Sennten 
aufgetrieben, gestafelt 
oder 
gealpet 
wird, 
ist 
Alprecht. 
Und 
alles 
übrige, 
wohin 
das 
Rindvieh 
nicht 
gehen kann, 
oder sonst nie 
hingetrieben wird, 
ist 
Geissweid.» 
Landbuch 1823, Artikel 
353. 
Vgl. 
Archiv der Gruonwald- 
kommissionimFremdenspital 
inAltdorf. 
DieDarstellungstützt 
sichauf die 1559 
vonder 
Landsgemeinde 
erlassene 
Ordnung 
für die «Einbeschlossene 
Allmend»vonAltdorf. 
(GemeindearchivAltdorf, Sig. 
A.18/1.) 
BiographischeAngabeninGisler 
Friedrich, 
Wappenund 
Siegel 
der Landammänner 
vonUri, 
Altdorf 
1937. 
Die 
für 
das Allmendrecht bedeutsame 
Ordnung 
ist im 
Anhang1 
imWortlaut 
publiziert. 
Mitten durch 
dieAllmendfliesst 
der Giessen. Es 
ist 
nicht 
sicher, 
ober 
stets schonoffenfloss oder durchdieMeliora- 
tionsmassnahmender 
Genossengeöffnet 
wurde. Fest steht 
jedoch, dassdieGenossendenGiessenundweitereGräben 
später 
immer wieder 
ausschöpften. 
Im19. Jahrhundert 
war 
dies 
zueiner 
Pflicht 
geworden, 
diebei 
Saumseligkeit vom 
Kantonangemahnt 
wurde. 
Dies ist ein weiterer 
Beleg 
für 
das bereits vorhandene 
Landbuch, 
obwohl die älteste überlieferte 
redigierte 
Fassung 
des 
Urner Landbuchesbekanntlicherst 
um1608 
entstand. 
Das Weisse 
Protokoll 
wurdevon1522-1636 geführt, 
es 
ist 
heute 
verschollen, es 
wurde wahrscheinlich beim 
Dorfbrand 
von1799zerstört. 
DasDorfbüchleinvon1684nimmt 
Bezug 
auf die Liste des Weissen Protokolls 
inArtikel 
77: 
«Wievili undwer 
andieinbeschlossenAllmendt 
gesteüret 
unddaranGerechtigkeit 
hat, ist auchimaltenwüssenPro- 
tocoll bie 
fo(lio) 
25 
und 
hernach 
fo(lio) 
143 
zuo 
Sechen.» 
Das 
Dorfbüchleinliegt 
imGemeindearchiv 
Altdorf, Sign. 
BA.12/1. 
Es 
ist 
publiziert von 
Carl Franz 
Müller 
in: 
HistorischesNeujahrsblatt 
Uri 
NF8/9(1953/54). 
Ebd. 
Ebd., Artikel 
82. 
Zur 
Vornahme 
grösserer Verbesserungen 
wurdedieAllmendauchspäter, 
z. 
B. 
nachdemHochwasser 
von 
1764, für 
einige 
Jahre 
pachtweise vergeben. Vgl. 
unten. 
Ebd., Artikel 
123. 
Der Schattstall sollte nach 1868 durch 
einengrösseren 
Neubauersetzt werden, 
dochbliebdieses 
Bauvorhabenwahrscheinlichunausgeführt, manbegnügte 
sich 
stets 
mit 
den 
dringend nötigen 
Unterhaltsarbeiten. 
FallsdieseAnnahmefür 
dienicht 
ganzerhellteGeschichte 
des Schattstalles 
zutrifft, 
bliebder Stall 
von1633 
bis 
indie 
Zeit 
um1948bestehen. 
Er bot 
45 bis 50 KühenPlatz. 1948 
wurdeeinneuer 
Stall erbaut. Nachdemdieser durch 
Blitzschlag 
zerstört 
wordenwar, 
entstand 
nach 
1970 der noch 
heute bestehende Stall. 
Vgl. 
unten. Die Aktenbestände 
dazuin: 
GemeindearchivAltdorf, Sign. 
A.18/1; Archivder 
KorporationsbürgergemeindeAltdorf, 
Sign. 
A3/3-1. 
Ebd., Artikel 
129. 
DieRestriktionfür 
dieHintersassengalt 
wohl nicht für 
jene, 
die 1559 durch ihre 
Mitsteuer eine 
Gerechigkeit 
erworben 
hatten. 
Die Klausel 
bestätigt 
die 
bereits für 
1559 
gemachte 
Annahme der 
Abgrenzung 
der 
LandleutevondenHintersassen(vgl. 
oben). 
Formder 
Volksinitiative, 
die 
von 
mindestens 
7 
Männern 
aus 
7 
verschiedenenGeschlechternandieLandsgemeinde 
gerichtet 
werdenmusste. 
Gemäss den 
beiden 
Beschlüssen 
von 
1670 
und 
1711 
war 
mansich 
damals 
nochbewusst, 
dass 
es 
sichbei der 
«EinbeschlossenenAllmend»umeineSonderallmendder 
gros- 149
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

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Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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