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Historisches Neujahrsblatt 2002/2003 (Neue Folge 57. und 58. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 2002/2003 (Neue Folge 57. und 58. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 2002/2003
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
2003
Bandzählung:
Neue Folge 57. und 58. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 93. und 94. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1150cp
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A2002%3A93

Artikel

Titel:
Von Täterinnen und Opfern : Kindsmordprozesse in Uri im 19. Jahrhundert
Urheber*in:
Furger, Carmen
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405844

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 2002/2003 (Neue Folge 57. und 58. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Schächental in den Schriften Ebels
  • Von Täterinnen und Opfern : Kindsmordprozesse in Uri im 19. Jahrhundert
  • Gegenstände mit mündlicher Überlieferung : aus dem "Doktorhaus" im Altdorfer Vogelsang
  • Der Vorname Gustav in Uri
  • Die "Einbeschlossene Allmend" von Altdorf : Ursprung und Entwicklung : ein Beitrag über die alten Flurgenossenschaften in der Innerschweiz
  • Anhang
  • Anmerkungen
  • Autorin und Autoren

Volltext

funden. 
AndreasDittli verwahrtedieKindsleichezuerst vierzehnTageim 
Keller 
seinesHausesinSilenen, 
bevor 
seineMagddentotenSäuglingnach 
Altdorf insBeinhausbrachte, 
umihndort 
zuverstecken.6 
Weiter standen 
auch Frauen 
unter Kindsmordverdacht, deren 
tote Kinder nicht 
aufgefunden 
werdenkonnten, wie imFall 
von 
KarolinaPlanzer, 
welche die 
LeicheihresKindesbeimDorf 
BrunnenindenUrnerseegeworfenhatte.63 
Bei der 
Entdeckungeines 
totenKindesentstandinnert 
kurzer Zeit ein 
Verdacht 
betreffenddieTäterschaft, der sichdannals Gerücht ausbreitete 
undTeil der Dorföffentlichkeit 
wurde.69DasGeredesammeltesichdort, wo 
dieMenschenzusammenkamen. Soerzählteder 
Dorfvogt 
Z'graggeninder 
Wirtsstubeder FamilieStadler 
inSchattdorf, «dassKinder, 
diedenMasken 
nachgiengen[...] 
eintodtesKindimBachgefundenhaben».70Der grösste 
Teil der Übermittler 
und 
Träger 
der Gerüchtebleibt aber 
inden 
untersuchtenAktenanonym. 
' 
NebendeminformellenWegder 
ProzessanhebungmachtenPersonen 
aus 
demUmfeld der 
Angeklagten 
oder auch Aussenstehende 
direkt 
Anzeigebei 
denBehörden. 
Soerschiender Kindsvater Melchior Schulthess 
persönlichauf 
demPolizeiamt, 
umMargarethaFurger 
wegenKindstötung 
anzuzeigen." 
Bei der 
DienstmagdMariannaTrachsel 
wareswahrscheinlich 
der 
Pfarrer, 
der eine 
Untersuchungveranlasste, nachdemihmvon 
der 
Dienstherrinder 
MariannaTrachsel 
dieKindsleichezur Bestattung 
übergeben 
wordenwar.73VondenrestlichenAnzeigenwegenKindstötungen 
lässt 
sichaus denGerichtsaktennicht mit 
Sicherheit 
sagen, 
obsie auf dem 
formellen 
Weg 
oder durch Gerüchte 
zu 
den 
zuständigen 
Behörden 
gelangten. 
ObeinePersonwegenVerdachtsdesKindsmordsvor 
Gericht 
kam, hing 
nicht zuletzt 
vomVerhaltender 
Bevölkerungab, 
konkret ihrer 
Anzeigebereitschaft. 
WährenddieDorfgemeinschaft beimAuffindeneiner 
Kindsleiche 
sogleich 
aktiv 
wurde, 
zeigte 
sie eine 
gewisse 
Passivität bei der 
AnzeigevonunehelichenSchwangerschaften. 
Wieaus 
denaktenkundigen 
Fällenhervorgeht, 
warendiemeistenSchwangerschaftendenFamilienangehörigen, 
denNachbarnoder 
demMitgesindebekannt 
gewesen 
oder 
diese hatten zumindest den Verdacht 
gehegt, 
dass eine 
ledige 
Frau 
schwanger seinkönnte. 
Das Dorf 
hatte einInteresse 
zu 
wissen, 
welche 
ledigenFrauenschwanger 
waren, 
weil einunehelichesKindeinefinanzielle 
Belastungfür 
dieGemeinschaft bedeutenkonnte. Wennder Vater nicht 
bekannt 
war 
oder die Frau für den Unterhalt des Kindes nicht 
sorgen 
konnte, 
war 
das 
Armenwesen der Gemeinde 
zur Unterstützung 
verpflichtet. DieRessourceneinesDorfswarenjedochbeschränkt, 
unddie 
Gemeindekonntenicht 
beliebigvieleKinder 
unterstützen.74Die 
Dorfgemeinschaft 
hatte also ein besonderes 
Augenmerk 
auf unverheiratete 
Personen. 
Sieregistriertegenau, 
wer 
mit 
wemnäherenKontakt 
pflegte. 
Die 80
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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