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Historisches Neujahrsblatt 2010 (Neue Folge 65. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 2010 (Neue Folge 65. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 2010
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
2010
Bandzählung:
Neue Folge 65. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 101. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1w09x9
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A2010%3A101

Appendix

Titel:
Anhang
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 2010 (Neue Folge 65. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Die Schwestern vom Kostbaren Blut in Seelisberg und ihr Mutterhaus in Steinerberg
  • Anhang
  • Autorin
  • Jahresbericht 2010 des Historischen Vereins Uri
  • Endseiten

Volltext

tigt 
sichinnerlichGottlobimmer 
mehr. 
Wir 
habenjetzt 
dieOriginalregel 
vonehrw. 
Caspar voruns, 
undsindganzeinstimmend. 
Nur 
das 
Stimmrecht 
imKapitel 
habendieSchwesternnochnicht. Wir haben 
jetzt 
denBericht demGeneral 
nachRomgeschickt. 
Wir 
werdenuns 
jetzt 
mit 
der 
CongregationinRomganzkonformmachen, 
undhaben 
es 
bereits 
schongethan. Auchwirdder 
lateinischeKirchengesang 
nach 
und 
nach 
eingeführt, 
nämlich der 
Hauptsachen, 
z.B. Salve 
Regina, Pange lingua 
und 
dgl. 
wegen 
der Conformitaet 
inRom. 
Ebensohabenwirjetzt 
dieConstitutionender 
übrigenAnbeterinnen 
inItalienbegehrt. 
DieAnbetungwirdnachdemallgemeinen 
AnbetungsbuchvonWalser371gehalten.»372 
5. November 1849 
«DieRegel 
ist 
jetzt 
auchganz 
klein[?] 
lateinischaufgesetzt 
und 
wirdnächstensnachRomabreisen. 
Auchmusstediedeutschegedruckterevidiert 
werden, weil mir 
erst 
später dierömischeRegel 
indieHändekamund[sich] 
bedeutende 
Fehler einschlichen. Nachder 
römischenRegel 
ist eineMater 
Präses, 
Superiorin, Prosuperiorin 
(Sekretärin), Curatorin 
(Schaffnerin), 
unddiesestehenunter 
einer Generalmoderatorin. Dochkann 
es 
Sommer 
werdenbisallesinOrdnungist.»373 
AusdemGründungsbericht 
des 
Karl 
Rolfus 
[1848-1849inOttmarsheim]. 
«Währenddieser Zeit suchteichauch 
bei den Schwesternwieder alles besser 
zu 
ordnen. Da die 
inden 
KlösternvomkostbarenBlutegeltendenStatutenundEinrichtungen 
wegendesSchulehaltens 
schoninSteinerbergnicht conveniertenso 
hatteichdort 
schondieselbendahingeändert, 
dass 
manzwar 
die 
VerehrungdeskostbarenBlutesmit 
der 
ewigenAnbetungbeibehielt, 
aber 
inder 
EinrichtungdieRegel 
der hl. 
Mechthildvomhl. 
Sakrament, 
alsoder Benediktinerinnennachahmte, 
wasunserenSchwestern 
besser 
convenierte. 
AuchdieseStatuenwarennochvomBischof 
gestattet. 
371 
ZumAnbetungsbuchdessankt-gallischenBenediktinersIsoWalser s. Scharfenecker, 
Uwe, 
DieewigeAnbetungimGebiet 
der Fürstabtei St. 
Gallen, unddasKlosterLibin- 
gen, 
inBenediktinerinnen-Abtei 
St. 
GallenberginGlattburgbei 
Oberbüren, 
St. Gallen 
2004, 63-102hier 
93-100. 
372 
Brief des Rolfus 
an 
die Geistlichen 
vonSteinerbergvom15.1.1849, 
PfarrASteinerberg, 
Holdener, 
TagbuchKB(Lage22); 
der Brief ist 
chronologischfalscheingeordnet 
gegenEndeder 
Lagenachdem5.8.1849. 
373 
Brief des Rolfus 
andieGeistlichkeit 
vonSteinerberg, 
in: 
PfarrASteinerberg, 
Holdener, 
TagbuchKB(Lage23). 105
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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