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Jahresbericht (2016)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Jahresbericht (2016)

Zeitschrift

Titel:
Jahresbericht
Urheber*innnen:
Staatsarchiv des Kantons Luzern
Sammlung:
Staatsarchiv Luzern
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
[Luzern]
Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern

Zeitschriftenband

Titel:
Jahresbericht
Sammlung:
Staatsarchiv Luzern
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
2016
Datierung:
2016
Bandzählung:
2016
Kanton:
Luzern
Permanente ID:
ark:/63274/zhb1d36tp
Lizenz:
In Copyright 1.0

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsarchiv des Kantons Luzern: Jahresbericht
  • Jahresbericht (2016)

Volltext

11 10 
Überlieferungssicherung 
Im Zusammenhang mit den Akten des 
Hilfswerks «Kinder der 
Landstrasse»,12 
die 1987 von der Pro Juventute ans 
Bundesarchiv abgeliefert wurden, 
entbrannte eine teils sehr emotionale 
Diskussion darüber, ob man diese Unter- 
lagen überhaupt dauerhaft aufbewahren 
soll. Von Seite der Betroffenen wurde 
unter anderem argumentiert, dass diese 
Dossiers ausschliesslich die Optik der 
Behörden wiedergäben und zudem voll 
von unwahren, diskriminierenden und 
verletzenden Aussagen seien. Dies trifft 
zweifellos zu; allerdings ist es Betroffe- 
nen möglich, im Sinn einer «Korrektur» 
ihrem Dossier eine eigene Darstellung 
beilegen zu lassen. Die wissenschaftli- 
che Forschung hat dagegen zu Recht 
den Standpunkt vertreten, dass nur eine 
integrale Aufbewahrung die Aufarbei- 
tung dieses dunklen Kapitels neuerer 
Schweizergeschichte, auch im Interesse 
der Betroffenen, möglich mache. Diese 
Aufarbeitung ist dann auch auf breiter 
Basis, unter anderem im Rahmen eines 
Nationalen Forschungsprogramms, 
erfolgt. Der Entscheid, die Unterlagen 
zu bewahren, zu erschliessen und der 
Forschung zugänglich zu machen, war 
somit zweifellos richtig und der Bedeu- 
tung der Angelegenheit angemessen. 
Rund 20 Jahre später fand sich der Kan- 
ton Luzern in einer ähnlichen Situation: 
Nachdem der Film «Das Kinderzucht- 
haus von Rathausen» von Beat Bieri im 
Frühjahr 2010 ein breites Medienecho 
ausgelöst hatte, liess die Luzerner Regie- 
12 Sara Galle/Thomas Meier, Von Menschen 
und Akten. Die Aktion «Kinder der Landstrasse» der 
Stiftung Pro Juventute, Zürich 2009. 
rung die Verhältnisse in den Kinder- und 
Jugendheimen im Kanton Luzern wis- 
senschaftlich aufarbeiten; der entspre- 
chende Bericht wurde 2012 
fertig.13 
Dabei wurde im Sinn einer «oral history» 
intensiv mit Betroffenen gesprochen, und 
ihre Aussagen und Erzählungen spielten 
eine wichtige Rolle bei der Aufarbeitung 
der Geschehnisse zwischen 1930 und 
1970. Es stellte sich aber auch heraus, 
dass aus den Heimen mit Ausnahme 
der Erziehungsanstalt Rathausen aus 
dieser Zeit praktisch keine relevanten 
Unterlagen (z.B. Zöglingsdossiers) mehr 
vorhanden waren. Dies hängt vor allem 
damit zusammen, dass die meisten der 
Heime eine private Trägerschaft hatten 
und keiner Ablieferungspficht an das 
Staatsarchiv oder kommunale Archive 
unterlagen. Diese Quellenlage stellt die 
Forschung nach wie vor vor grosse Prob- 
leme, denn Unterlagen, welche die nicht 
vorhandene Überlieferung der Heime 
ersetzen oder ergänzen können, sind 
mühsam zusammenzusuchen. Zu denken 
ist etwa an Vormundschafts- und Fürsor- 
geakten in Gemeindearchiven sowie an 
verschiedene Bestände im Staatsarchiv 
(Unterlagen des ehemaligen Gemeinde- 
departements, des Schutzaufsichts- und 
Fürsorgeamts, der Jugendanwaltschaft, 
der Regierungsstatthalter, von Gerichten 
usw.). 
Diese doch recht desolate Überliefe- 
rungssituation, die auch in den Medien 
diskutiert wurde, führte dazu, dass das 
Thema «Heimakten» Gegenstand eines 
Dossiers im Jahresbericht des Staats- 
archivs 2010 wurde. Darin äusserten 
13 Martina Akermann/Markus Furrer/Sabine 
Jenzer, Bericht Kinderheime im Kanton Luzern im 
Zeitraum von 1930–1970, Luzern 2012. 
scheiterten. 1885 erliess der Grosse Rat 
das «Sedelgesetz» zur Errichtung einer 
Zwangsarbeitsanstalt für arbeitsscheue, 
liederliche, trunksüchtige, müssiggänge- 
rische Personen, die der Allgemeinheit 
zur Last felen oder zu fallen drohten, 
sowie Bettler und Landstreicher. Die 
Anstalt wurde in den folgenden Jahren 
auf dem Staatsgut Sedelhof eingerichtet. 
Die Einweisungsgründe wurden dann im 
Zivilgesetzbuch von 1912 neu defniert; 
die administrative Versorgung blieb trotz 
kritischer Wortmeldungen seit den 30er 
Jahren unbestritten, und das Sedelgesetz 
von 1885 wurde 1966 durch das Ge- 
setz über die Betreuung und Versorgung 
gefährdeter Erwachsener ersetzt. Bereits 
seit etwa 1940 ging die Zahl der im 
Sedel versorgten Personen kontinuierlich 
zurück, und 1971 wurde der Sedel als 
Zwangsarbeitsanstalt geschlossen; 1981 
wurden die kantonalen administrativen 
Versorgungsgesetze durch die neuen 
gesetzlichen Bestimmungen des Bundes 
über den fürsorgerischen Freiheitsentzug 
abgelöst. Darin wurde der nichtstraf- 
rechtliche Freiheitsentzug als Mittel zur 
«Disziplinierung» ausdrücklich ausge- 
schlossen. 
Anstalt Sedel 1934 (StALU AKT 48/1818.3)
	        

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