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Die Plünderung des Riembergs

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Deskriptive Daten

fullscreen: Die Plünderung des Riembergs

Monografie

Titel:
Die Plünderung des Riembergs
Untertitel:
Ein Beytrag zur Geschichte der helvetischen Revolution
Sammlung:
Alte Drucke
Alte Drucke (ZHB Luzern)
Dokumenttyp:
Monografie
Erscheinungsdatum:
1802
Verlag:
[Verlag nicht ermittelbar]
Erscheinungsort:
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
Signatur:
F1.188.8 (K3)
Permanente ID:
ark:/63274/zhb1j70k
Lizenz:
Public Domain Mark 1.0
Umfang:
23 Seiten
19 cm (8°)

Volltext

des Materlandes behandelte, feine Ghter unter Sequefter Teate, 
und feinen Schuldnern verkzt ihn gu bezahlen, dieweik feine fü 
biger alle auf ihn eindrangen, — und fein Bruder, um Lestern Einhalt 
ju thın, eines feiner eigenen Güter mit Brrluft verkaufen mußte, 
fo Fonnte bis auf Kestere Zeiten, der rechtliche Angriff nicht gefches 
bein, den man fich jedoch ben Berkauf des Niembergs, mit 
Borwiffen der Blrger von Nennikofen vorbehalten, nachher vorsus 
Nehinen, — So Inge der KMricg zwifchen Frankreich und England 
dauerte, Fonnte der enaltfche Dbrifte Noll diefen Gegenkand nicht 
Eigen, fonnte den Bürger Sefeßgeber Schluep, den Bürger 
Munisivalitäts « Nräfident Schluep, den Bürger Gerichts « Präfi- 
dent Mullet uud übrige Ehrenmänner nicht ins Recht faßfen, 
Indem fie ihm ben der damaligen Befchaffenheit der untern Zribite 
haften mit beftent Erfolg einaevendet Hatten: fie Kefien fich mit 
Einen Mann vor Gericht ein, der unter den feindlichen Heeren 
YHıhnde — 
Da Hbrigens die Ford-rungen für erlittenen Schaden Feiner 
andern als der allgemeinen Beriährung nach zcheniäkriger Frift 
Unterworfen find, und es alfo dem Kläger frey fuhnde, feine Arne 
orüche zu der Beit geltend zu machen, die er für die febieFlichfte 
achten würde, fo hat er fich um fo da weniger Hbereifen wollen, 
da er immer hofte, die Urheber feines Verkußtes mlrden frühe oder 
fät in fich achen, und fıch mit ihın in der Güte vergleichen, Diefe 
Hoffnung bemwog die Gehrüdere Noll, dem ızten diefes Monats 
öbbemeldte acht Birger noch anfragen zu Taffen, ob fie die ente 
Wendeten Effetten und den verhbten Schaden in der Minne, ohne 
tichterlichen Zwang veralten wollten; — fie fhlugen diefen Antrag 
in den Wind, drobten fich felbft zu beÄagen daß man ihnen fo 
etwas zumuthen dürfte, blichen aber wohliwveielich ruhig und Ri, 
Un Gefühl ihrer Schuld. 
Sefthht auf die angezeigten Zhat-Srachen, und auf die Sakun- 
ACH pas, 455, Und 456, des dreyfiaften Ditels hiefigen Stadt-Nechts 
über Frevel und Strafen, feßen alfo die Kfhger, Namens 
Hund als Vertreter ihres abwefenden Bruders, ihren Schluß dahin: 
Daß die Bürger alt Lehenmann Stephan Stuber, Hans 
Etuher defen Sohn, Steuhan, Urs, Hans und Iafod 
ECdhiuep, Gehrhdere, rg Kanfer und deffen Tochtermann
	        

Institution

 
Zentral-und Hochschulbibliothek Luzern

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