In Erwägung; 06 'nmald Bürger Jayet von Hier entfernt
ift, und durch die vier nach einander anzufeßende Mechtstäge durch
bie Verzögerung und Nicht - Erfcheinung der Beklagten , bis auf
den vierten und festen Nechtsrag, beträchtliche Köften für beyd®
Deitetr lich erheben würden.
Sn Ermigung; durch den Zwifchenraum von bennahe einem
Monat die Berantworter hinlänglich Zeit haben, während demiel-
ben fich mit ihrer Verantwortung bereit zu Halten;
Hat erkennt:
1)
Daf die durch den Bürger Jayet erbffnete Klage Namens
-Behrldere von Noll, für ihren Bruder Ludvig von Noll von
hier, gegen die beklagten Bürger Stephan, Urs, Hang und
Nafob Schluep, Urs Kayfer alt Weibek , zutıd deffen Zochter-
mann Er-Prafident des vorigen Bezirk-Gerichts von Biderift;
denne Stephan Stuber alt Lehenmann, und fein Sohn Hans
Stuber von Lhfligen, als das erfte Getiagte angefehen {eur
follez und
2) Daß der begehrte peremptorifche NMechtstag auf Donnerstags
den zzfien Aprill nächftfünftig angefekt werden, und die Kld-
ger angehalten feyn follen, mit Beförderung den Beklagten
folches rechtsfürmig anzeigen fir Taffen, damit ihnen zur Bereit
haltung idrer Berantmortung Zeit genug verbleibe; indeme
alcdann die Klage eröffnet, und im Nicht » Erfcheinungsfall
nichts defkomweniger damit fortgefahren, und Verantwortere
das Contumas - Urtheil ich zusichen würden.
Adum, dern z6ften Merk 1802,
Der Präfident des Difrift-Gerichts Solothurn,
%, Brunner.
Am Namen des Gerichts, der Secretair.
Silutz; Make,