Volltext: Die Plünderung des Riembergs

In Erwägung; 06 'nmald Bürger Jayet von Hier entfernt 
ift, und durch die vier nach einander anzufeßende Mechtstäge durch 
bie Verzögerung und Nicht - Erfcheinung der Beklagten , bis auf 
den vierten und festen Nechtsrag, beträchtliche Köften für beyd® 
Deitetr lich erheben würden. 
Sn Ermigung; durch den Zwifchenraum von bennahe einem 
Monat die Berantworter hinlänglich Zeit haben, während demiel- 
ben fich mit ihrer Verantwortung bereit zu Halten; 
Hat erkennt: 
1) 
Daf die durch den Bürger Jayet erbffnete Klage Namens 
-Behrldere von Noll, für ihren Bruder Ludvig von Noll von 
hier, gegen die beklagten Bürger Stephan, Urs, Hang und 
Nafob Schluep, Urs Kayfer alt Weibek , zutıd deffen Zochter- 
mann Er-Prafident des vorigen Bezirk-Gerichts von Biderift; 
denne Stephan Stuber alt Lehenmann, und fein Sohn Hans 
Stuber von Lhfligen, als das erfte Getiagte angefehen {eur 
follez und 
2) Daß der begehrte peremptorifche NMechtstag auf Donnerstags 
den zzfien Aprill nächftfünftig angefekt werden, und die Kld- 
ger angehalten feyn follen, mit Beförderung den Beklagten 
folches rechtsfürmig anzeigen fir Taffen, damit ihnen zur Bereit 
haltung idrer Berantmortung Zeit genug verbleibe; indeme 
alcdann die Klage eröffnet, und im Nicht » Erfcheinungsfall 
nichts defkomweniger damit fortgefahren, und Verantwortere 
das Contumas - Urtheil ich zusichen würden. 
Adum, dern z6ften Merk 1802, 
Der Präfident des Difrift-Gerichts Solothurn, 
%, Brunner. 
Am Namen des Gerichts, der Secretair. 
Silutz; Make,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.